.
Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir in unseren FAQs. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten und informieren Sie gerne!
Alle MULTI-Lager (teil- und stapelbar) können, egal in welcher Kombination, bis zu 7-fach übereinander gestapelt werden. Um einen Gefälleausgleich zu erreichen, kann hier zusätzlich noch das VARIO (Art.-Nr. 192169) oder VARIO MINI (Art.-Nr. 193166) mit Fugenkreuz zur Rückdrehsicherung (Art.-Nr. 192145 4mm oder Art.-Nr. 192152 6mm) aufgebracht werden. In diesem Fall liegt die maximale Anzahl bei 6x MULTI oder MULTI+PLUS und 1 VARIO oder VARIO MINI.
Bitte beachten Sie die Druckfestigkeit der Unterkonstruktion beim Stapeln von halben Lagern.
Am einfachsten können Sie über unseren Bedarfsrechner die benötigte Menge bestimmen.
5-Punkt-Verlegung bedeutet, dass die Terrassenplatten an 5 Punkten auf Plattenlagern aufliegen. In der Regel ist immer ein Viertel eines Plattenlagers je Ecke verbaut und in der Mitte der Terrassenplatte wird ein weiteres ganzes Plattenlager ohne Fugensteg untergelegt. Dieses Vorgehen wird empfohlen, sobald eine Plattenseite länger als 60 cm ist.
Mögliche Gründe:
Alle MAXI-Lager (teil- und stapelbar) können, egal in welcher Kombination, bis zu 6-fach übereinander gestapelt werden.
Bitte beachten Sie die Druckfestigkeit der Unterkonstruktion beim Stapeln von halben Lagern.
Bitte beachten Sie unsere Verlegehinweise
Bitte beachten Sie unsere Verlegehinweise
Bitte beachten Sie unsere Verlegehinweise
Bitte beachten Sie unsere Verlegehinweise
Bitte beachten Sie unsere Verlegehinweise
Da das Fugenkreuz mit Rückdrehsicherung (Art.-Nr. 192145: 4mm, Art.-Nr. 192152: 6 mm) nur eine Fugensteghöhe von 15 mm hat, können auch Keramik- und Feinsteinzeugplatten mit einer Höhe von 18-20 mm problemlos darauf verlegt werden.
(Bitte wenden Sie sich an Ihren Plattenhersteller, um sicher zu gehen, dass diese auf Plattenlagern verlegt werden können und halten Sie sich an die Herstellerempfehlungen.)
Beim VARIO, VARIO MINI, MULTI und MULTI+PLUS kann durch Auflegen einer MAXI-Ausgleichsscheibe auf das Lager eine geringe Trittschalldämmung erzielt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Plattenhersteller, um sicher zu gehen, dass diese auf Plattenlagern verlegt werden können und halten Sie sich an die Herstellerempfehlungen.
Wir weisen darauf hin, dass eine stabile Randbefestigung zwingend vorhanden sein muss.
Bitte beachten Sie hierbei die verschiedenen Fachvorschriften wie Dachdeckerfachregel und Flachdachrichtlinien sowie die DIN 18195 Teil 5 + 9 und halten Sie Rücksprache mit dem ausführenden Fachbetrieb.
Der Höhenausgleich ist abhängig von der verwendeten Plattengröße!
Bei einer Plattengröße von 60 x 60 cm können max. 1,25 cm bzw. 1,25 %/m ausgeglichen werden.
In Kombination mit einem MULTI 2,5 cm bzw. 2,5 %/m.
Bei einer Plattengröße von 50 x 50 cm können max. 1,50 cm bzw. 1,50 %/m ausgeglichen werden.
In Kombination mit einem MULTI 3,00 cm bzw. 3,0 %/m.
Bei einer Plattengröße von 40 x 40 cm können max. 1,875 cm bzw. 1,875 %/m ausgeglichen werden.
In Kombination mit einem MULTI 3,75 cm bzw. 3,75 %/m.
Zur Verwendung auf Hofflächen sowie auf Garagenauffahrten mit anschließendem PKW-Betrieb müssen die Rasenfugenkreuze zusätzlich mit einem wasserdurchlässigem Einkornmörtel (mind. 10mm tief) stabilisiert werden (z.B. Firma Schomburg oder Firma PCI Pavifix). Ob der Untergrund und der Verlegeaufbau für den PKW-Betrieb geeignet sind, muss durch den ausführenden Handwerksbetrieb geprüft werden. Das Abrütteln der verlegten Pflasterflächen muss vor dem Verfüllen der Fugen durchgeführt werden, da sonst die Fugenkreuze wieder nach oben gedrückt werden und sichtbar sind.
Für dieses Problem können mehrere Faktoren die Ursache sein:
Siehe Tabelle > PDF-Download
Zur Verwendung auf Hofflächen sowie auf Garagenauffahrten mit anschließendem PKW-Betrieb müssen die Rasenfugenkreuze zusätzlich mit einem wasserdurchlässigem Einkornmörtel (mind. 10 mm tief) stabilisiert werden (z.B. Firma Schomburg oder Firma PCI Pavifix). Ob der Untergrund und der Verlegeaufbau für den PKW-Betrieb geeignet sind, muss durch den ausführenden Handwerksbetrieb geprüft werden. Das Abrütteln der verlegten Pflasterflächen muss vor dem Verfüllen der Fugen durchgeführt werden, da sonst die Fugenkreuze wieder nach oben gedrückt werden und sichtbar sind.